AGB

Fortlaufend wöchentlich im Schulferientarif

Der Unterricht findet fortlaufend wöchentlich zu einem festen Termin statt und richtet sich ohne Ausnahme nach den Schulferien des Landes Berlin. In den Berliner Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen des Landes Berlin findet kein Unterricht statt. Garantiert werden 36 Unterrichtswochen im Jahr.

Fortlaufend wöchentlich mit flexibler Zeit

Der Unterricht findet fortlaufend wöchentlich zu einem festen oder flexiblen Termin statt. Die Termine werden unter Berücksichtigung der Urlaubszeiten monatlich im Voraus vereinbart.

Einzeltermine ohne Vertagsbindung

Der Unterricht wird von Termin zu Termin frei vereinbart.

Ferienpaket

Als Ergänzung zum Schulferientarif können in manchen Ferien zusätzliche Termine gebucht werden. Zu welchen Ferienzeiten ich Termine anbieten kann gebe ich jeweils im Voraus bekannt. Für diese Zeiten können ein oder mehrere Termine verbindlich im Voraus vereinbart werden, als feste Termine oder in Absprache auch noch mit flexibler Zeit.

Probezeit und Kündigungsfristen

Im Schulferientarif gelten die ersten 6 Wochen als Probezeit. In dieser Zeit kann der Unterricht jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.
Generell gelten folgende Kündigungsfristen:
Fortlaufend wöchentlich im Schulferientarif: 3 Monate zum Monatsende;
Fortlaufend wöchentlich mit flexibler Zeit: 1 Monat zum Monatsende;
Einzeltermine ohne Vertragsbindung: keine Kündigungsfrist.
Die Kündigung wird nur in schriftlicher Form wirksam. Die Kündigungsfrist beginnt immer am 1. des Folgemonats. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang spätestens zum 31. eines Monats. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.

Kombinierbarkeit der Angebote

Alle Tarife können beliebig kombiniert oder gewechselt werden, gegebenenfalls sind lediglich die Kündigungsfristen zu beachten.

Absageregelung

Absage durch die Lehrerin – alle Tarife:

Muß ich den Unterricht von meiner Seite aus absagen, so wird der Termin nachgeholt.

Absage durch den Schüler – Schulferientarif und fortlaufend wöchentlich mit flexiblem Termin

Sagt der Schüler von sich aus ab, so bemühe ich mich gern um einen Ersatztermin. Kann dieser aber nicht gefunden werden, z.B. weil keine weiteren Termine frei sind oder der Schüler keinen der angebotenen Termine einrichten kann, so fällt die Stunde aus.

Absage durch den Schüler – Einzeltermine, Probetermine und Gutschein-Termine:

Bei Absagen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor einem vereinbarten Unterrichtstermin wird das Stundenhonorar dennoch fällig. Bei Absagen mehr als 24 Stunden vor dem Unterrichtstermin kann ohne weitere Kosten ein neuer Termin gefunden werden oder die Stunde unentgeltlich enfallen.

Honorar und Zahlungsweise

Schulferientarif:

Das Honorar wird in 12 gleichen Monatsbeiträgen pro Jahr berechnet und ist jeweils zum 3. eines Monats per Dauerauftrag/Überweisung zahlbar.

Fortlaufend wöchentlich mit flexiblem Termin

Das Honorar wird beim ersten Termin des Monats für die für diesen Monat vereinbarten Termine in Bar bezahlt.

Ferienpaket

Das Honorar für ein Ferienpaket wird Vorab als Einmalbetrag in Bar oder per Überweisung bezahlt.

Probetermine und Einzeltermine:

Die Stunden werden direkt in Bar bezahlt.

Gutscheine:

Gutscheine sind vorab per Überweisung oder vorab in Bar zahlbar.

Ausleihe eines Instruments

Als Kaution hinterlegen Sie bitte den Betrag von 150 EUR. Diese wird bei der Rückgabe zurückgezahlt. Sollte es in der Zeit der Ausleihe zu Beschädigungen am Instrument gekommen sein, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, so behalte ich mir vor, die anfallenden Reparaturkosten von der Kaution abzuziehen. Sollte das Instrument verloren gehen oder einen Totalschaden aufweisen, dann verrechne ich die komplette Kaution. Forderungen über den Kautionsbetrag hinaus fallen in keinem Fall an.
Alternativ können Sie auch selbst eine Instrumentenversicherung abschließen, vor allem bei längerfristiger Ausleihe. Gegen Nachweis der Versicherung ist dann keine Kaution notwendig.
Der Zustand des Instruments, der Erhalt der Kaution und die Übergabe der Posaune werden in einem Ausleih-Vertrag schriftlich festgehalten.

Stand: Juni 2020